Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Eine anderweitige Vermietung des angeboten Materials bis zum Vertragsabschluss wird ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Abreden einschließlich der Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Regelung der Mietweisen Überlassung
Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung durch den Vermieter. Den Ordnungsgemäßen zustand der Materialien haben beide Vertragspartner bei Lieferung und Abholung zu Überprüfen eine spätere Reklamation ist nicht möglich.
3.Preise
Die Preise sind sofort ohne Abzug zahlbar. Vereinbarte Preis verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe als Bruttopreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug halten wir uns Rechtliche Schritte offen.
4. Lieferung
Gebühren für Anlieferung und Abholung richten sich nach der Entfernung und Bestellwert. Der Mietpreis bezieht sich auf 1 bis 4 Tage ohne Aufbau (alle Zelte sind inkl. Lieferung, Auf und Abbau). Mehraufwand (z.B. weite Laufwege ab 20m, Wartezeiten oder Aufbauzeiten) werden pauschal berechnet und in Rechnung gestellt.
5. Haftung
Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Eine Haftung für Schäden, die evtl. durch das Einbringen von Erdnägeln
(60cm Tiefe) bzw. Dübeln in den Untergrund entstehen, übernimmt der Vermieter auch gegenüber Dritten nicht. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung.
6. Rücktritt
Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 14 Tage vor vereinbartem Liefertermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt sind 10% des Mietpreises zu entrichten.
7. Gewährleistung
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen sofern dies möglich ist Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter bis 10:00 Uhr am Tage vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche sonst nicht anerkannt werden.
Änderungen der angegeben Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.
Stand: 21.09.2011

